Karlsruhe lässt AfD-Beschwerde gegen Urteil zu Dreyer in Rheinland-Pfalz nicht zu

Die AfD ist endgültig mit einer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ließ das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine AfD-Beschwerde gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung zu. Die AfD habe in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend die Verletzung eines rügefähigen Rechts dargelegt. (2 BvR 686/25)

Geklagt hatten die Landes- und die Bundespartei der AfD wegen Äußerungen Dreyers vom Januar 2024. Sie und weitere Mitglieder der Landesregierung hatten damals an einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus in Mainz teilgenommen. In diesem Zusammenhang war einige Tage vorher auf dem Instagram-Account der Ministerpräsidentin eine Erklärung veröffentlicht worden, in der Dreyer der AfD unter anderem „rassistische Motive“ vorwarf.

Am Tag der Kundgebung wurde auf der Homepage der Landesregierung eine weitere Erklärung Dreyers veröffentlicht. Darin hieß es unter anderem mit Blick auf damals breit diskutierte Berichte über sogenannte Remigrationspläne, die „aktuell öffentlich gewordenen Vertreibungspläne“ seien „ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD“ verbreiteten.

Wegen dieser und weiterer verbreiteter Äußerungen sah die AfD die parteipolitische Neutralität durch die Ministerpräsidentin als verletzt an. Das sah das Gericht in Koblenz aber anders.