Ermittlungen und Exhumierungen: Ältere Patienten getötet? Ermittlungen in zweistelliger Zahl

Der Verdacht gegen einen Arzt aus dem Kreis Pinneberg wiegt schwer. Es wird in einer niedrigen zweistelligen Zahl von Todesfällen ermittelt. Hat ein Mediziner vorwiegend ältere Patienten getötet?

Bei ihren Ermittlungen gegen einen Arzt aus dem Kreis Pinneberg wegen des Anfangsverdachts der Tötung von älteren Patienten prüfen Polizei und Staatsanwalt mittlerweile eine niedrige zweistellige Zahl an Fällen. Der Mediziner schweige bislang zu den Vorwürfen, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gegen den Arzt laufe bereits seit dem 3. Juni. Zuvor hatten Medien berichtet.

„Es ist ein ausgesprochen komplexes Ermittlungsverfahren“, sagte Müller-Rakow. Ausgangspunkt sei die „Strafanzeige einer Privatperson“ gewesen. Nähere Angaben zu dem Beschuldigten machte der Oberstaatsanwalt nicht.

Drei Exhumierungen

„Es ist zu drei Exhumierungen gekommen“, sagte Müller-Rakow. Diese seien am Vormittag des 30. Juni auf dem Friedhof in Barmstedt im Kreis Pinneberg erfolgt. Es seien Zeugenvernehmen und rechtsmedizinische Untersuchungen geplant. Diese würden voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Kriminalpolizei hat nach früheren Angaben bereits eine Sonderkommission zu dem Fall eingerichtet. Der Oberstaatsanwalt wies erneut besonders darauf hin, dass auf Grundlage eines Anfangsverdachts ermittelt werde. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Stiftung Patientenschutz fordert konsequente Aufklärung

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist nach diesem und ähnlichen Fällen alarmiert. „Mehrere Mordermittlungen deutschlandweit in diesem Jahr machen deutlich, dass in der Organisierten Kriminalität weniger Tötungsdelikte gezählt werden als in Pflege und Medizin“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Dabei macht nicht der Beruf Menschen zu Tätern, sondern Pflege und Medizin machen es Tätern zu leicht. Denn bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag.“ So gerieten Täter lange nicht unter Verdacht.

„Deshalb ist notwendig, dass die Ermittlungsbehörden konsequent alle Sterbefälle solcher Täterinnen und Täter aufarbeiten“, sagte Brysch. „Das sind Polizei und Staatsanwaltschaft auch den Angehörigen schuldig, die Klarheit brauchen.“