Migration: Nach gescheiterter Abschiebung: Schuster will härtere Regeln

Drei Afghanen sollten abgeschoben werden – doch sie verschwanden kurz vor dem Flug. Zwei bleiben unauffindbar. Sachsens Innenminister spricht von einem Systemfehler und fordert Konsequenzen.

Nach dem Scheitern einer geplanten Abschiebung von drei ausreisepflichtigen Afghanen hat Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) schärfere Regeln für sogenannte Asylfolgeanträge gefordert. Wie Schuster in einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) mitteilte, hätten die drei Männer am vergangenen Freitag gemeinsam mit 81 weiteren Afghanen vom Flughafen Leipzig/Halle aus nach Kabul abgeschoben werden sollen, waren jedoch kurz zuvor untergetaucht.

„Wir können uns keine Fehler vorwerfen“

Zuvor hatte ein Gericht ihre Entlassung aus dem sächsischen Ausreisegewahrsam angeordnet. Grund waren Asylfolgeanträge, die ihre Anwälte wenige Tage vor dem Flug gestellt hatten. „Wir können uns keine Fehler vorwerfen, weil wir uns an die rechtlichen Spielregeln halten“, sagte Schuster. Es müsse aber eine Konsequenz sein, „dem erkennbaren Missbrauch von Asylfolgeanträgen einen Riegel vorzuschieben“. Es sei nicht akzeptabel, wenn immer wieder mit substanzlosen Anträgen eine bevorstehende Abschiebung blockiert werde, obwohl alle Rechtswege ausgeschöpft seien. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Anträge rasch als substanzlos bewertet. Da waren die Männer jedoch bereits verschwunden. „Die Personen waren nicht mehr auffindbar. Ich würde mal mutmaßlich sagen, das ist das typische Abtauchen“, so Schuster. Einer der drei sei inzwischen wieder aufgetaucht, zwei würden weiterhin vermisst. Ihnen seien sofort alle Leistungen gestrichen worden.

Schuster setzt auf Rückenwind aus Berlin

Schuster will nach eigenen Angaben das Thema auf die Innenministerkonferenz bringen. Zudem forderte er, dass die neue Bundesregierung Rückführungsflüge nach Afghanistan verstetigt. Das würde Gerichten mehr Vertrauen in die Verbindlichkeit geplanter Abschiebungen geben. Entscheidungen über Abschiebegewahrsam seien oft schwierig, wenn Behörden keine konkreten Flugtermine nennen könnten.