Landgericht muss zulassen: Anklage: Pfleger soll Sterbepatient Morphin gespritzt haben

Ein 27-Jähriger steht im Verdacht, mit zu viel Schmerzmitteln das Sterben eines Patienten beschleunigt zu haben. Es gibt ein Geständnis, beim Motiv aber Widerspruch.

Zwei Jahre nach dem Tod eines 91-jährigen Patienten in einer Klinik in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen ehemaligen Krankenpfleger erhoben. Der 27-Jährige soll dem Todkranken zum Ende seiner Schicht im Juli 2023 eine überhöhte Dosis Morphin gespritzt haben, um ihn von seinem Leiden zu erlösen, wie die Behörde mitteilte. Der Mann war Stunden später in der Nacht gestorben. Ob der Grund die schwere Krebserkrankung oder das Schmerzmittel war, konnte auch die Rechtsmedizin nicht mehr klären. 

Die Anklage lautet deshalb auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Angeschuldigte hat zwar ein Geständnis abgelegt, aber nach seiner Festnahme angegeben, dass er den Patienten nicht töten wollte, sondern das Morphin zur Linderung der Schmerzen gespritzt habe.

Keine Hinweise auf weitere Fälle

Laut Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gibt es keine Hinweise darauf, dass der ehemalige Krankenpfleger bei anderen Patienten vergleichbar vorgegangen war. Der 27-Jährige war von 2021 bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe als Krankenpfleger beschäftigt. Der 91-Jährige hatte Krebs im Endstadium. Der sterbewillige Patient und die Angehörigen hatten einer palliativen Behandlung zur Schmerzlinderung zugestimmt. Dazu erhielt er mehrmals täglich Morphinspritzen. Seine Lebenserwartung hatten die Ärzte auf rund eine Woche geschätzt.

Angaben gefälscht

Ohne Rücksprache mit den Ärzten soll der Pfleger laut Mitteilung Schmerzmittel aus dem Betäubungsmittelschrank genommen, Einträge gefälscht und dem Todkranken zwei zusätzliche Spritzen verabreicht haben. Nach Einschätzung der Ermittler war dem Pfleger dabei klar, dass die empfohlene Dosis dabei deutlich überschritten wurde. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Pfleger den zeitnahen Tod des Mannes beabsichtigt hatte. 

Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden. In Berlin steht derzeit ein Palliativarzt vor Gericht, dem vorgeworfen wird, 15 Patienten ermordet zu haben.