Brian Littrell: Backstreet-Boys-Star verklagt Sheriff

Backstreet-Boys-Star Brian Littrell verklagt die Polizei, weil diese angeblich tatenlos zusieht, wie Fremde seinen Strand belagern.

Brian Littrell (50) von den Backstreet Boys hat eine Klage gegen das Sheriff’s Office des Walton County in Florida eingereicht. Der Vorwurf: Man habe es wiederholt unterlassen, unbefugte Personen vom privaten Strandgrundstück seiner Familie zu vertreiben – trotz bestehender rechtlicher Vereinbarungen. Die Klage, die „Entertainment Weekly“ vorliegt, habe Littrells Firma BLB Beach Hut am 19. Juni eingereicht.

Der Sänger wirft der Behörde vor, trotz einer unterzeichneten „Trespass Authorization Form“ – einem Formular, das es Polizisten erlaubt, im Namen der Eigentümer gegen unerlaubtes Betreten eines Grundstücks vorzugehen – unterlassen zu haben, gegen Eindringlinge auf dem Strandabschnitt der Familie vorzugehen. Littrell fordere nun per Klage eine gerichtliche Anordnung, die Behörden verpflichte, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen.

Brian Littrell spricht von Belästigung und Schikane

In der Klageschrift heißt es, die Familie Littrell – zu der auch seine Ehefrau Leighanne Wallace (55) und Sohn Baylee (22) gehören – habe den Strand deutlich mit „Betreten verboten“-Schildern, Möbeln und Sonnenschirmen markiert. Dennoch würden regelmäßig Fremde das Grundstück betreten, um die Familie gezielt zu provozieren. Littrell spricht von wiederholten Fällen von Schikane, Belästigung und Einschüchterung.

Zunächst habe man auf einen privaten Sicherheitsdienst zurückgegriffen, später jedoch auf die Unterstützung des Sheriff’s Office vertraut – ohne Erfolg. In der Klage werde ein Vorfall beschrieben, bei dem ein gerufener Beamter per Bodycam festgehalten wurde, wie er äußere, kein Freund von Privatstränden zu sein. Littrells Verhalten habe er als „Wahnsinn“ bezeichnet. In einem weiteren Fall soll eine Mitarbeiterin Littrells bei einem Notruf wegen Körperverletzung und Diebstahl kurzerhand von der Zentrale abgewimmelt worden sein.