Der Beschluss der Innenministerkonferenz im Umgang mit der AfD ist dem Rheinland-Pfälzer Innenminister Ebling zu schwach. Der SPD-Politiker erläutert seinen in die Kritik geratenen Vorstoß.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat die Entscheidungsfindung der Innenministerkonferenz im Umgang mit der AfD als „erkennbar beschwerlichen Weg“ bezeichnet. Beim letzten Treffen sei das Ergebnis als Minimalkonsens nur gewesen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, kritisierte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.
Und das in einer Zeit, „wo man in Deutschland zu Recht ja auf die Konferenz schaute und wartete: Welche Rückschlüsse zieht man aus der aktuellen AfD-Debatte? Welche Rückschlüsse zieht man vor dem Hintergrund, dass wir eine Radikalisierung dieser Partei erleben?“, sagte Ebling.
Ebling will den Staat wehrhaft machen gegen Rechtsextremismus
Vom Rechtsextremismus gingen aktuell „sehr, sehr stark“ Gefahren aus, auch von einer sich stärker radikalisierenden AfD, warnte der Innenminister. Rheinland-Pfalz wolle die Demokratie vor denen schützen, die sie von innen aushöhlen wollten. Daher werde die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber im öffentlichen Dienst überarbeitet.
Das Innenministerium hatte vergangene Woche erklärt, dass AfD-Mitgliedern der Weg in den öffentlichen Dienst künftig verschlossen werden solle und die Partei auf eine Liste mit mehr als 100 anderen als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen gesetzt – zusammen etwa mit Al-Qaida, der Muslimbruderschaft oder der KPD. Die Liste ist Teil der Verwaltungsvorschrift.
Ebling räumte ein, dass dabei zunächst der Eindruck eines „Automatismus“ entstanden sei. Dies hatte Kritik vor allem von Verfassungsrechtlern hervorgerufen. Selbstverständlich müsse aber „jede Bewerbung einzeln geprüft werden“, dies sei ein rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz, betonte der Minister jetzt.
Nicht die Zeit für ein Verbotsverfahren
Die Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren stelle sich aktuell nicht, sagte Ebling. „Wir sind nicht in einer Phase, in der wir ein Verbotsverfahren vermutlich erfolgreich führen könnten.“