Wahlen: FDP klagt gegen neues Auszählverfahren bei Kommunalwahlen

Bei Hessens Kommunalwahlen 2026 gilt ein neues Verfahren zur Sitzverteilung. Die FDP befürchtet eine „Verzerrung des Wählerwillens“ und zieht vor das höchste Gericht des Landes. Was steckt dahinter?

Acht Monate vor den nächsten Kommunalwahlen in Hessen will die FDP-Landtagsopposition gegen die Reform des Kommunalwahlrechts Klage einreichen. Dies soll an diesem Mittwoch beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden geschehen, wie die Fraktion mitteilte. 

Sie erklärte: „Die schwarz-rote Landesregierung hat entschieden, das Auszählverfahren bei Kommunalwahlen zu ändern.“ Statt des sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahrens werde künftig das d’Hondt-Verfahren genutzt, das kleinere Parteien schwäche. Für die FDP sei klar: „Demokratische Vielfalt sieht anders aus.“ Der Staatsgerichtshof ist Hessens höchstes Gericht.

Kommunalwahlen am 15. März 2026

Nach Einschätzung von Experten werden größere Parteien mit dem d’Hondtschen-Verfahren etwas begünstigt. In Hessen sollen am 15. März 2026 die kommunalen Parlamente neu gewählt werden. 

Vor mehreren Monaten hatte Innenminister Roman Poseck (CDU) im Landtag gesagt: „Wir steigern die Handlungsfähigkeit der Kommunen, bauen Bürokratie ab und sorgen für mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort.“ Die Umstellung des Auszählverfahrens solle einer Zersplitterung in kommunalen Parlamenten entgegenwirken. Zudem gebe es künftig keine Ein-Personen-Fraktionen mehr. 

FDP: „Verzerrung des Wählerwillens

Der FDP-Abgeordnete Oliver Stirböck sagte damals im Wiesbadener Landtag, die Reform mache „die Großen noch größer und die Kleinen noch kleiner“. Sein Fraktionskollege Moritz Promny sprach in einer Mitteilung von einer Verzerrung des Wählerwillens. 

Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Professor Horst Niemeyer benannt. Dabei werden alle Stimmen für eine Partei mit der Zahl der zu vergebenden Parlamentssitze multipliziert. Diese Summe wird durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien geteilt. Die im Ergebnis vor dem Komma stehende Zahl bezeichnet die Sitze für die Parteien. Sind danach noch Mandate übrig, werden sie nach der Höhe der Ziffern hinter dem Komma verteilt. 

Künftiges Auszählverfahren nach belgischem Professor benannt

Bei dem nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d‘ Hondt benannten Berechnungsverfahren werden die Stimmen der Parteien jeweils durch 1, 2, 3 und so weiter geteilt und die Ergebnisse in einer Tabelle notiert. Anfangend bei der höchsten Zahl wird dann jeweils ein Sitz an die entsprechende Partei vergeben, dann ein Sitz für die zweithöchste Zahl, dann für die dritthöchste Zahl und so fort.