Zwei Jemeniten verlangen von Deutschland Schutz vor US-Drohnenangriffen. Denn die pfälzische Air Base Ramstein spielt dabei eine zentrale Rolle. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Deutschland kann laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben. Es müsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Zweitens müsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen.
Mit Blick auf US-Drohneneinsätzen, die technisch über die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an. Eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 508/21)
Tödlicher Einsatz im Jemen
Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren. Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.
Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände im pfälzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.