Die Geiselnahme im Gefängnis Burg sorgte für Aufsehen – nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Halle-Attentäter bestätigt. Wie fällt die Begründung aus?
Das Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg ist rechtskräftig. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Der Mann war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Während er im Gefängnis Burg seine Haftstrafe absaß, nahm der Straftäter am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.
Sicherungsverwahrung im Fokus
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess zur Geiselnahme eine neunjährige Haftstrafe für den Mann gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung war jedoch vom Landgericht Stendal nicht angeordnet worden.
Der BGH verwies nun in seiner Entscheidung darauf, „dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit“ bereits mit dem zuvor ergangenen Urteil zum Halle-Anschlag entsprochen worden sei. Der Angeklagte sei nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, es sei damals bereits auch eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden, hieß es. Auch die Revision des Angeklagten sei verworfen worden. „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“