So manche Berliner Kleingärtner sorgen sich um die Zukunft ihrer kleinen Paradiese. Die zuständige Senatorin hat nun eine gute Nachricht für sie.
Die Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen sollen dauerhaft gesichert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat. „Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren“, sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). Nach ihren Worten sollen Gartenanlagen dort in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden dürfen.
Ausnahmen möglich
„Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich“, erläuterte Bonde. Zudem müssten den betroffenen Kleingärtnern Ersatzflächen in gleicher Größe in der Nähe angeboten werden.
Ein Abbau von Kleingärten kann etwa nötig werden, wenn die Flächen dringend für den Bau bezahlbarer Wohnungen benötigt werden. Auch der Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur kann solche Ausnahmen begründen. Über die Frage, wie effektiv verhindert werden kann, dass Schrebergärten auf landeseigenen Flächen verschwinden, wird seit Langem diskutiert.
Drei Prozent Berlins sind Kleingärten
Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht.
Allerdings betrifft das neue Gesetz nur 56.280 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst.
Abgeordnetenhaus hat letztes Wort
Der Senatsentwurf wird nun laut Umweltverwaltung im Rat der Bürgermeister beraten, bevor er dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt wird. Dort soll das „Kleingartenflächensicherungsgesetz“ dann endgültig beschlossen werden.