Energie: Wärmeplanung wird in Sachsen-Anhalt vorangetrieben

Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt werden verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Was ändert sich für die Verbraucher?

In Sachsen-Anhalt wird die Wärmewende vorangetrieben. Das Kabinett hat das Landesgesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes beschlossen. Damit werden Städte und Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Die Wärmepläne sollen etwa zeigen, in welchen Gebieten künftig welche klimafreundliche Heiztechnik in Gebäuden zum Einsatz kommen kann.

Eigentümer und Mieter würden so die notwendige Planungssicherheit erhalten, wenn es darum gehe, den alten oder kaputten Heizkessel zu ersetzen, so Energieminister Armin Willingmann (SPD). Die Städte Magdeburg und Halle haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, Wärmepläne zu erstellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen das bis zum 30. Juni 2028 realisieren.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes werden aktuell 672.612 der insgesamt rund 1,2 Millionen Wohnungen in Sachsen-Anhalt mit Gas beheizt. 323.308 Wohnungen werden mit Fernwärme versorgt, weitere 157.640 Wohnungen mit Heizöl. In 23.874 Wohnungen kommen Solar-/Geothermie oder Wärmepumpen als Energieträger zum Einsatz. Anders sieht das Verhältnis bei Neubauprojekten aus, wo mehrheitlich bereits auf die Nutzung von Wärmepumpen und anderer nachhaltiger Heiztechnik gesetzt wird.

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