Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Mittwoch (09.00 Uhr) um die Frage, ob ein Arzt sich von einem Patienten für die Behandlung ein Grundstück als Erbe versprechen lassen darf. In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen schlossen der Patient und sein Hausarzt eine entsprechende Vereinbarung. Den Rest des Besitzes sollte die Pflegerin bekommen. (Az. IV ZR 93/24)
Nach dem Tod des kinderlosen Patienten nahm die Pflegerin seinen Nachlass in Besitz. Der Hausarzt war wenig später pleite, über sein Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die Pflegerin, sie sollte das Grundstück herausgeben. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klage aber keinen Erfolg, denn der Arzt habe mit der Vereinbarung gegen die Berufsordnung der Ärztekammer verstoßen. Nun soll der BGH entscheiden.