Antrag der Sozialdemokraten: SPD will AfD-Verbotsverfahren vorbereiten

In der Koalition knirscht es: Die SPD will die AfD verbieten, die Union ist dagegen. Jetzt wollen die Sozialdemokraten Beweise sammeln, damit ein Verbotsverfahren beginnen kann.

Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige, ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. „In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben“, sagte Parteichef Lars Klingbeil.

Die Delegierten beschlossen einen Antrag mit dem Titel „Wehrhafte Demokratie heißt handeln: Jetzt AfD-Verbotsverfahren vorbereiten – und die Menschen zurückgewinnen“. Darin wird die AfD als „klar rechtsextremistisch“ bezeichnet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen. Bei ausreichenden Belegen will die SPD dann darauf dringen, dass „unverzüglich“ ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird. Die Parteispitze hat bereits erklärt, man sei sich sicher, dass dies gelinge.

Schon jetzt sei die Beweislage „erdrückend“, heißt es. „Der völkische Flügel dominiert die Partei.“ Mit Forderungen nach einer „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund verletze die AfD Grundgesetz und Menschenwürde. Sie verfolge die Strategie, „das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie systematisch zu untergraben“, und wolle „die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen“.

SPD will AfD-Wähler zurückgewinnen

Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

„Mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, um die Demokratie von innen zu bekämpfen, ist kein fairer Wettbewerb möglich“, argumentieren die Sozialdemokraten. „Jeder Versuch, sie in den demokratischen Diskurs einzubinden, läuft ins Leere.“ Die SPD werde sich deshalb „auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht“ einsetzen, heißt es in dem Beschluss.

Klar sei aber auch, dass ein Verbot „in keiner Weise die politische Auseinandersetzung mit ihrem Gedankengut“ ersetzen könne. Eine Parteiarbeitsgruppe soll ein deshalb Konzept entwickeln, um der Politik der AfD inhaltlich und praktisch etwas entgegenzusetzen. Ziel der SPD soll es dabei sein, AfD-Wählerinnen und -Wähler dauerhaft zurückzugewinnen.

Union lehnt Verbotsverfahren ab

In der Koalition gibt es jedoch keine Einigkeit über ein AfD-Verbot. Die Union lehnt es ab und will die AfD politisch bekämpfen. Gerade in Ostdeutschland mit einem besonders hohen AfD-Wähleranteil wird ein Verbotsverfahren sowohl in der CDU als auch in Teilen der SPD kritisch gesehen. Dies könne die AfD sogar weiter stärken, der Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht sei zudem ungewiss.

Auf den Parteitagsbeschluss der SPD reagierte die Union zurückhaltend. „Die bisherigen Erkenntnisse jedenfalls reichen dafür nicht“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag. Er verwies auf die „hohen rechtlichen Hürden“ für ein Verbotsverfahren.

Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht können Regierung, Bundestag oder Bundesrat auf den Weg bringen. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv, kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD allein gilt dafür noch nicht als ausreichender Beweis.