Im Streit und nach viel Bier erschießt ein Mann seinen Kumpel mit einer Armbrust. Im Prozess räumt der Angeklagte den tödlichen Schuss ein. Jetzt gibt es ein Urteil.
Weil er einen Mann mit einem Schuss aus der Armbrust getötet hat, muss ein 25-Jähriger für sechs Jahre hinter Gitter. Das Gericht sprach ihn des Totschlags für schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November vergangenen Jahres im Streit auf seinem Gartengrundstück in Plaue (Ilm-Kreis) zwei Schüsse mit der Armbrust auf einen Mann abgab. Der erste Schuss traf das Opfer ins Bein, der zweite in den Brustkorb. Der Vorsitzende Richter Markus von Hagen sprach von einer furchtbaren Tat, die nicht hätte geschehen dürfen.
Der Richterspruch folgte dem von der Verteidigung beantragten Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Die Nebenklage, die die Witwe und Kinder des Getöteten vertritt, hatte auf zwölf Jahre und fünf Monate Haft plädiert. Die Nebenklage, welche die Mutter des Opfers vertritt, hatte sich auf kein konkretes Strafmaß festgelegt, sah aber auch Mordmerkmale bei der Tat gegeben.
Keine Hinrichtung – aber bedingter Vorsatz
„Es war keine Hinrichtung und auch keine Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“, begründete von Hagen die Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Der frühere Vereinssportschütze habe nicht mit Absicht töten wollen, aber bedingt vorsätzlich gehandelt. Der Angeklagte und das 30 Jahre alte spätere Opfer hatten zusammen Bier getrunken und waren dann über die geschlechtliche Ausrichtung einer ebenfalls anwesenden Transperson in Streit geraten. Der 25-Jährige wehrte zunächst einen Angriff des 30-Jährigen mit einer Axt auf die Person ab und verwies ihn des Grundstücks.
Später kam der 30-Jährige zurück und bedrohte den Angeklagten mit einem Vorschlaghammer. Daraufhin griff dieser zur Armbrust. Der Vorsitzende Richter sprach bei dem zweiten, tödlichen Schuss von einer Kurzschlussreaktion des Angeklagten. Er habe dann vergeblich versucht, dem Opfer zu helfen. Auch der von dem Angeklagten gerufene Notarzt konnte den Mann nicht mehr retten. Er verblutete. Der Angeklagte habe sich zu der Tat bekannt, Reue gezeigt und ein Geständnis abgelegt, hielt von Hagen dem Angeklagten zugute. Dieser sei zum Tatzeitpunkt alkoholbedingt enthemmt, aber trotz 2,1 Promille im Blut nicht vermindert steuerungsfähig und somit schuldfähig gewesen.
Urteil angenommen – nur Nebenklage zögert
Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten nach der Urteilsverkündung bereits, dass sie keine Revision einlegen werden. Die Nebenklage will sich dazu noch beraten. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.