Zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil über das „Compact“-Magazin. Entschieden wird, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH bestehen bleibt. Das Ministerium begründete das Verbot damit, dass Compact verfassungsfeindliche Ziele habe und diese aggressiv-kämpferisch verwirkliche. (Az. 6 A 4.24)
Das Gericht prüft, ob Compact sich tatsächlich gegen elementare Grundsätze der Verfassung richtet und diese kämpferisch-aggressiv zerstören will. Im August 2024 entschied es im Eilverfahren, dass das Magazin vorerst – zumindest bis zum nun anstehenden Urteil – weiter erscheinen dürfe. Damals sah das Gericht zwar Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Offen war aber, ob sie Compact entscheidend prägten.