Alkoholkonsum: Thüringer Kommunen zufrieden mit Alkoholverbotszonen

Weniger Kriminalität, mehr Sauberkeit: Thüringens Städte haben gute Erfahrungen mit dem Verbot von Alkoholkonsum in Problemzonen gemacht. Doch das grundlegende Problem sei ungelöst, sagen Experten.

Thüringer Städte ziehen ein grundlegend positives Fazit zu Alkoholverbotszonen. In den Bereichen, in denen der Alkoholkonsum eingeschränkt worden sei, habe sich die Situation entspannt und die Beschwerdelage verbessert, erklärte etwa die Stadt Erfurt. Allerdings seien regelmäßige und häufige Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt nötig, um die Einhaltung durchzusetzen. Teilweise hätten sich die Probleme an andere Orte verlagert. Auch aus Gera, Eisenach und Jena gibt es ähnlich lautende Erfahrungen mit den Verbotszonen. Die Stadt Weimar hat einem Sprecher zufolge keine Alkoholverbotszone und plant auch keine.

Einwohner von Gera fordern Ausweitung des Alkoholverbots

In Jena und Erfurt gibt es gleich mehrere dieser Zonen, teils schon seit mehreren Jahren. Die Stadt Eisenach hat einem Sprecher zufolge seit Juni 2024 eine zeitlich bis Ende 2026 geltende Verbotszone eingerichtet. In Gera gilt seit Juli 2017 ein Alkoholverbot in der Innenstadt im Umfeld der Gera Arcaden. „Grundsätzlich ist eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung feststellbar“, erklärt ein Sprecher der Stadt. So gebe es von Einwohnern immer wieder Forderungen nach einer Ausweitung. Dem könne die Stadt aber aufgrund der strengen rechtlichen Voraussetzungen für Verbotszonen nur schwer nachkommen.

Die Gründe dafür, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuschränken, ähneln sich in den befragten Städten. Sie reichen von vermehrten alkoholbedingten Straftaten wie Körperverletzungen oder Diebstählen über das Anpöbeln von Passanten bis hin zu Störungen durch Lärm oder Verunreinigungen. Obwohl sich die Mehrzahl der Bürger an die Verbote halte, müsse deren Einhaltung doch ständig kontrolliert werden. Die Ahndung von Verstößen sei situationsabhängig, vieles liege im Ermessen der Kontrolleure, heißt es etwa aus Gera. So könnten je nach Situation Verwarnungen mit oder ohne Bußgeld ausgesprochen werden. 

Bei besonders uneinsichtigen Trinkern können auch Platzverweise, Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Bußgelder von bis zu 5.000 Euro anfallen, hieß es etwa aus Eisenach. Erhebliche Probleme gebe es in Erfurt immer wieder mit Menschen aus der „Trinkerszene“. Hier sei die Durchsetzung des Verbots teils mit großem Aufwand verbunden.

Suchtexperten: Verbotszonen verdrängen Problem nur

Wenngleich die Kommunen positive Effekte in Bezug auf die lokalen Auswirkungen und das Sicherheitsgefühl der Bürger sehen, haben solche Maßnahmen aus Sicht von Suchtexperten keinen langfristigen Nutzen. „Letztlich sind diese Zonen ein Instrument, mit dem die öffentliche Sicherheit verbessert werden soll. Sie lösen jedoch nicht das grundlegende Problem“, erklärt Timo Bonengel, Koordinator in der Thüringer Fachstelle für Suchtprävention. Die regelmäßigen, auffälligen Kontrollen hätten in erster Linie einen Verdrängungseffekt, trügen jedoch nicht zur Prävention bei.

Um den Alkoholkonsum effektiv und nachhaltig einzuschränken, müssten Maßnahmen auf Bundesebene ergriffen werden, so Bonengel. Beispielsweise eine moderate Verteuerung von Alkohol, komplette Werbeverbote für Alkohol und die deutliche Einschränkung von Verkaufszeiten und -orten. Auf kommunaler Ebene könne eine koordinierte Suchtberatung für alle Altersgruppen vom Kleinkind bis zu Senioren helfen, die Entstehung von Süchten zu verhindern.

Die Einrichtung von Alkoholverbotszonen ist rechtlich nicht einfach, weil sie unter anderem mit den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten kollidiert. Daher gibt es strenge Rahmenbedingungen für die Ausweisung dieser Zonen. Nach Einschätzung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2024 gibt es auch bei den in Thüringen geltenden Alkoholverbotszonen teilweise verfassungsrechtliche Bedenken.