Die Mutter will im Schwimmbad ein paar Bahnen ziehen, setzt ihr Kind auf eine Bank. Dann findet ein Badegast die Kleine leblos im Wasser. Sie muss reanimiert werden. Nun steht die Mutter vor Gericht.
Nach einem beinahe tödlichen Badeunfall eines vierjährigen Mädchens in Berlin-Lankwitz steht die Mutter vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Anklage lautet auf Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Die 23-jährige Frau soll das Kind am 14. November 2024 in einem Stadtbad unbeaufsichtigt auf eine Bank abgesetzt haben, um selbst „ein paar Bahnen schwimmen“ zu können. Ihre Tochter soll sie dabei weder selbst im Blick gehabt noch jemand anderen gebeten haben, auf das Kind zu achten. Die Angeklagte sagte, es sei „nur ein ganz kurzer Moment“ gewesen.
Ein Badegast hatte das Kind wenig später leblos in einem anderen Becken des Schwimmbades gesehen. „Sie trieb am Boden, ich sprang sofort ins Wasser“, schilderte der 37 Jahre alte Familienvater im Prozess. Rettungskräfte reanimierten das Mädchen zweimal. Anschließend kam es in ein Krankenhaus, dort musste es laut Staatsanwaltschaft für einen Tag künstlich beatmet werde. Folgeschäden gebe es nicht, sagte die Mutter im Prozess. Es gehe ihrer Tochter gut.
Richterin: „Die Verantwortung liegt bei den Eltern“
Die Mutter erklärte weiter, sie habe mit ihrer Tochter zuerst im Wasser viel Spaß gehabt. Dann habe sie die Kleine zu einer Bank gebracht und gesagt, dass sie bleiben soll. „Sie hört doch immer auf mich“, sagte die Angeklagte unter Tränen. Sie selbst sei dann beim Schwimmen kurz mit dem Kopf unter Wasser gewesen – „als ich auftauchte, sah ich meine Tochter nicht mehr“.
Die Richterin hielt der Angeklagten vor: „Sie hatten sie nicht im Blick.“ Auf den Einwand des Verteidigers, es seien drei Bademeister im Schwimmbad gewesen, sagte die Richterin: „Die Verantwortung liegt zu 100 Prozent bei den Eltern, gerade bei Nichtschwimmern.“ Die Verhandlung wird am 11. Juli fortgesetzt.