Streit um Aussagen: AfD-Klage gegen Linke-Vorwürfe auch in Stralsund ohne Erfolg

Der Linken-Politiker Dirk Bruhn macht AfD-Abgeordneten schwere Vorwürfe und beschimpft sie. Diese wehren sich vor mehreren Gerichten und sind nun erneut gescheitert.

Nach der Zurückweisung durch das Schweriner Landgericht sind AfD-Landtagsabgeordnete auch vor dem Stralsunder Landgericht mit einer Klage gegen Vorwürfe seitens der Linkspartei gescheitert. Im Kern ging es um die Beschuldigung AfD-Abgeordneter, sie hätten Symptome der Parkinson-Erkrankung des Linken-Politikers Dirk Bruhn imitiert. Das Landgericht Stralsund konnte einer Sprecherin zufolge nicht abschließend feststellen, ob es sich bei den Vorwürfen gegen die AfD-Abgeordneten um nachweislich wahre oder falsche Behauptungen handelt.

Bruhn hatte während einer Landtagssitzung im April AfD-Abgeordneten vorgeworfen, in der vorhergehenden abendlichen Sitzung sein Zittern nachgemacht zu haben. Er nannte die Abgeordneten unter anderem „menschliche Arschlöcher“ und handelte sich einen Ordnungsruf ein. Die AfD-Abgeordneten wiesen die Vorwürfe zurück.

Der Antrag in Stralsund bezieht sich auf die Weiterverbreitung einer Mitteilung des Landesvorsitzenden der Linken, Hennis Herbst, die der Kreisverband Vorpommern-Rügen im Internet geteilt hatte. Darin wird der Vorwurf ebenso wie die Beschimpfung wiederholt. Außerdem hatte der Kreisverband ein Video der Äußerungen Bruhns im Landtag geteilt.

AfD-Abgeordnete sehen sich verleumdet

Die AfD-Abgeordneten sahen unter anderem Verleumdung und Beleidigung als Tatbestände erfüllt. Der Vorsitzende Richter hatte während der Verhandlung am Dienstag gesagt, Abgeordnete anderer Fraktionen hätten die Vorwürfe gegen die AfD-Parlamentarier nicht bestätigt. Er hatte allerdings bezweifelt, ob eine mutwillige Verleumdung seitens des Kreisverbands nachweisbar sei. Dazu müsse man nachweisen, dass dieser wissentlich falsche Aussagen weiterverbreitet hat. Für die Verbreitung des Videos der entsprechenden Landtagssitzung konnte der Kreisverband laut Gerichtssprecherin nicht belangt werden, weil dies durch die Landesverfassung gedeckt sei.

Vor dem Landgericht Schwerin waren AfD-Landtagsabgeordnete mit einer Klage gegen Bruhn gescheitert. Allerdings wurde die Darstellung Bruhns auch nicht bestätigt. In Rostock soll am Mittwoch die Entscheidung über eine Klage der AfD-Landtagsabgeordneten gegen den Rostocker Kreisverband der Linken bekanntgegeben werden. Die Entscheidung in Stralsund ist bislang nicht rechtskräftig. Laut Sprecherin liefen auch entsprechende Fristen noch nicht, da zunächst die schriftliche Begründung erarbeitet werde.