Justin Baldonis spektakuläre 400-Millionen-Dollar-Verleumdungsklage gegen Blake Lively ist gescheitert. Ein New Yorker Richter wies sie ab.
Nächste spektakuläre Wendung in der rechtlichen Schlammschlacht zwischen Blake Lively (37) und Justin Baldoni (41): Ein Gericht in New York hat die Verleumdungsklage des US-Schauspielers und -Regisseurs gegen seinen „Nur noch ein einziges Mal“-Co-Star und deren Ehemann Ryan Reynolds (48) abgewiesen. Laut Medienberichten begründete der zuständige Richter Lewis Liman seine Entscheidung damit, dass Baldoni die erhobenen Anschuldigungen nicht ausreichend belegen konnte.
Baldoni hatte 400 Millionen US-Dollar wegen angeblicher Rufschädigung gefordert, nachdem Lively ihn öffentlich sexueller Belästigung beschuldigt hatte. Doch Richter Lewis J. Liman stellte nun klar: Die Aussagen Livelys sind rechtlich geschützt und daher nicht klagbar. Richter Liman wies nicht nur die Verleumdungsklage ab, sondern auch weitere Vorwürfe wie angebliche Erpressung. Nur in einem kleinen Punkt ließ er offen, ob Baldoni eine überarbeitete Klage bezüglich „unrechtmäßiger Vertragsbeeinflussung“ erneut einreichen kann.
Für Blake Lively bedeutet die Entscheidung einen Sieg, wie ihre Anwälte betonen: „Die heutige Entscheidung ist ein vollständiger Sieg und eine vollständige Rehabilitierung für Blake Lively sowie alle, die Justin Baldoni und die Wayfarer-Beteiligten in diese Vergeltungsklage hineingezogen haben – darunter Ryan Reynolds, Leslie Sloane und die ‚New York Times‘.“ Man werde nun im nächsten Schritt die Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen – darunter auch Strafschadenersatz – gegen Baldoni und die weiteren Beteiligten prüfen.
Blake Lively hatte ihrerseits im Dezember 2024 bereits eine Klage gegen Baldoni eingereicht – wegen sexueller Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen am Set des Films „Nur noch ein einziges Mal“ (Originaltitel: „It Ends With Us“), bei dem Baldoni als Produzent, Regisseur und Hauptdarsteller mitwirkte. Sie wirft ihm und dem Team von Wayfarer Studios vor, nach ihrer Beschwerde eine gezielte Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben.
Auch Klage gegen „New York Times“ abgewiesen
Neben den Prominenten hatte Baldoni auch die „New York Times“ verklagt, die über den Fall berichtet hatte. Doch auch hier sah der Richter keinen Anlass für eine Verleumdungsklage. Die Berichterstattung sei durch das sogenannte „Fair Report Privilege“ geschützt – ein rechtlicher Schutz, der es Medien erlaubt, über laufende oder eingereichte juristische Verfahren zu berichten, ohne für mögliche Rufschäden haftbar gemacht zu werden.
Ein Sprecher der Zeitung begrüßte das Urteil: „Wir sind dankbar, dass das Gericht die Klage gegen die „New York Times“ als das erkannt hat, was sie war: ein haltloser Versuch, ehrliche Berichterstattung zu unterbinden. Unsere Journalistinnen und Journalisten haben eine wichtige Geschichte mit Sorgfalt und Fairness berichtet.“
Schutz durch kalifornische Regelung
In seiner ausführlichen Entscheidung stellte Richter Liman fest, dass die ursprünglichen Vorwürfe gegen Baldoni im Rahmen einer offiziellen Beschwerde bei der kalifornischen Zivilrechtsbehörde gemacht wurden – und daher unter den sogenannten Litigation Privilege fallen. Dieser schützt juristische Aussagen davor, Gegenstand von Verleumdungsklagen zu werden.
Auch die Aussagen von Ryan Reynolds, der Baldoni in einem privaten Rahmen als „Sexual Predator“ bezeichnet haben soll, fielen laut Gericht unter diesen Schutz – da Reynolds auf die Darstellung seiner Ehefrau vertraute. Dasselbe gelte für deren PR-Agentin Leslie Sloane, die laut Urteil gegenüber Medien lediglich auf Livelys Version der Ereignisse zurückgegriffen habe.
Prozess um Livelys Vorwürfe startet 2026
Ein Prozess in Livelys eigener Klage gegen Baldoni und Wayfarer Studios ist für März 2026 angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob Baldoni bis dahin noch einmal versuchen wird, einzelne Vorwürfe in überarbeiteter Form geltend zu machen – oder ob dieses Kapitel für ihn endgültig abgeschlossen ist.